DOKUMENT GÜLTIGKEITSDATUM: 1. August 2024

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) legt die Bedingungen fest, die zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person und deren Tochtergesellschaften, deren Daten kyona zur Verfügung gestellt werden) und kyona („Lizenzgeber“) für die Nutzung der Software vereinbart werden. Dieser EULA gilt ab dem Zeitpunkt der Zustimmung dieser EULA durch den Lizenznehmer zu dem Kauf der Software („Kauf“). Der Lizenznehmer erhält die Software von einem Wiederverkäufer oder kyona. Eine Änderung oder ein Nachtrag zu dieser EULA kann der Software beigefügt sein, welcher der der Lizenznehmer zustimmen muss und jede solche Änderung oder jeder solchen Nachtrag, dessen Bedingungen als Teil der EULA betrachtet werden, hat Vorrang vor dieser EULA.

Durch Installieren, Kopieren, Herunterladen oder anderweitige Verwendung der Software und durch Anklicken eines Kästchens, das Ihre Zustimmung anzeigt, erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieses EULA als Lizenznehmer gebunden zu sein. Wenn Sie diesen Vertrag im Namen einer juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie die Befugnis haben, diese juristische Person an den EULA zu binden, und dass Sie dem EULA in ihrem Namen zustimmen.

WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, KOPIEREN, HERUNTERLADEN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN.

1. Definitionen

In dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung verwenden wir die folgenden Begriffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

„Zugänglicher Code“ bedeutet Quellcode, der ungeschützt und zugänglich ist.

„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet ein anderes Unternehmen, das von dem betroffenen Unternehmen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem steht.

„Kontrolle“ bedeutet im Sinne dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile oder der stimmberechtigten Direktoren des betroffenen Unternehmens.

„Autorisierter Benutzer“ bezeichnet eine Person, die auf die Software unter einer Benutzerlizenz zugreift und diese verwendet.

„Cloud Produkte“ bedeutet kyona Software, die in der Cloud gehostet wird.

„Datenfunktionen“ – bezeichnet Funktionen, die in der Software enthalten sind, um Informationen über die Nutzung von den Servern zu erhalten, auf denen die Software installiert ist. Der Lizenznehmer kann die Datenfunktionen jederzeit frei abschalten.

„Eingebettete Software“ – bezeichnet jegliche Software von Dritten, die zugänglichen Code, geschützten Code oder Medien enthalten kann, die vom Lizenzgeber von einem Dritten lizenziert und in die Software eingebettet wurden.

„Gebühren“ bezeichnet alle vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber zu zahlenden Gebühren und Auslagen für die Nutzung der Software und ggf. für Wartungs- oder Benutzerlizenzen.

„Freie Lizenz“ bezeichnet eine Lizenz, für die der Lizenzgeber auf die Entgelte verzichtet.

„Wartung“ bezeichnet die Bereitstellung von Software-Updates und/oder -Erweiterungen durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer, die von Zeit zu Zeit den Kunden allgemein zur Verfügung gestellt werden, sowie technischen Online-Support, der ausschließlich der Behebung von technischen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software dient.

„Medien“ bezeichnet alle Bilder, Piktogramme, Textdateien, pdfs oder andere statische Nicht-Code-Assets, die in der Software enthalten sind.

„OEM-Vertrieb“ bedeutet den Vertrieb der Software entweder als gebündeltes Add-on oder als eingebettete Komponente einer anderen Anwendung, wobei diese Anwendung den Benutzern als – aber nicht beschränkt auf – eine On-Premises-Anwendung, eine gehostete Anwendung, ein Software-as-a-Service-Angebot oder ein Abonnement zur Verfügung gestellt wird.

„Bezahlte Lizenz“ bezeichnet eine Lizenz, für die der Lizenzgeber nicht auf Gebühren verzichtet hat.

„Parteien“ bedeutet entweder der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer oder beide.

„Produkte“ bezeichnet die Software, Wartung, Cloud-Produkte und andere Dienstleistungen oder Daten, die von kyona oder einem Wiederverkäufer vertrieben werden.

„Geschützter Code“ bezeichnet jeden Quellcode, der ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers vor dem Zugriff des Lizenznehmers und Dritter geschützt ist und ansonsten nicht unter diesem EULA zugänglich ist.

„Kauf“ bedeutet den Erwerb der Benutzerlizenz von einem Wiederverkäufer oder dem Lizenzgeber.

„Wiederverkäufer“ bezeichnet einen Drittverkäufer und Vertreiber von Produkten mit Genehmigung des Lizenzgebers.

„Software“ bedeutet die Software der Marke „kyona“ des Lizenzgebers, die diesem EULA beiliegt, welche Computersoftware, zugänglichen Code und geschützten Code, zugehörige Medien, Medien, gedruckte Materialien, elektronische oder Online-Dokumentation, internetbasierte Dienste und eingebettete Software umfassen kann.

„Laufzeit“ bedeutet den Zeitpunkt, bis zu dem eine Lizenz gültig ist.

„Benutzerlizenz“ bedeutet eine Lizenz, die dem Lizenznehmer unter diesem EULA gewährt wird, um einem autorisierten Benutzer die Nutzung der Software zu ermöglichen. Die Anzahl der Benutzerlizenzen, die dem Lizenznehmer gewährt werden, hängt von den vom Lizenznehmer gezahlten Gebühren ab.

„kyona“ bedeutet kyona GmbH, ihre Tochtergesellschaften und kyona AE FZ LLC.

2. Gewährung der Lizenz

Der Lizenznehmer erwirbt durch den Kauf eine Softwarelizenz und erhält eine Kopie der Software zur Nutzung. Durch diesen Kauf wird die Benutzung der Software lizenziert. Mit der Annahme dieses EULA durch den Lizenznehmer räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software nach Maßgabe der folgenden Bedingungen zu nutzen:

2.1 Kostenpflichtige Lizenz

2.1.1 Autorisierte Benutzer

Die gewährten Lizenzen stehen unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer sicherstellen muss, dass die maximale Anzahl der autorisierten Benutzer, die gleichzeitig auf die Software zugreifen und diese nutzen, der Anzahl der Benutzerlizenzen entspricht, für die die erforderlichen Gebühren an den Wiederverkäufer oder den Lizenzgeber gezahlt wurden. Der Lizenznehmer kann jederzeit zusätzliche Benutzerlizenzen erwerben, indem er die entsprechenden Gebühren an den Wiederverkäufer oder den Lizenzgeber entrichtet.

2.1.2 Datensicherung

Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich zu Datensicherungs-, Archivierungs- und Backup-Zwecken und zu keinem anderen Zweck kopieren. Es darf jedoch nur die unbedingt erforderliche Anzahl von Sicherungskopien angefertigt werden.

2.2 Evaluierungslizenz

2.2.1 Installation und Nutzung

Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer nach eigenem Ermessen Evaluierungskopien der Software zur Verfügung stellen, die eine eingeschränkte Funktionalität aufweisen können, um die Software zu beurteilen. Solche Evaluierungskopien werden im Rahmen einer Evaluierungslizenz zur Verfügung gestellt, die den Zeitraum begrenzt, in dem der Lizenznehmer die Software herunterladen, installieren, nutzen und betreiben darf („Evaluierungszeitraum“) und die Anzahl der temporären Nutzer begrenzt. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums ist die Software nicht mehr funktionsfähig und der Lizenznehmer muss alle Kopien der Software, die sich in seinem Besitz befinden, entfernen und löschen.

2.3 Allgemeine Lizenzbedingungen

2.3.1 Umfang

Jede vom Lizenzgeber unter diesem EULA gewährte Lizenz ist, sofern in diesem EULA nicht anders angegeben oder vom Lizenzgeber schriftlich vereinbart, eine weltweite, nicht exklusive und nicht übertragbare Berechtigung zur Nutzung der Software bis zum Ende der Laufzeit des Lizenzvertrages.

Der Lizenznehmer muss:
a) sicherstellen, dass nur ein autorisierter Benutzer die Software und nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses EULAs verwendet und
b) sicherstellen, dass die Software nicht für Vermietung, Timesharing, Abonnement-Service, Hosting oder Outsourcing verwendet wird.

Der Lizenznehmer darf weder durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen noch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, die nach dessen alleinigem Ermessen und zu seinen Bedingungen verweigert werden kann
a) die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren (soweit dies nicht unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und die Ergebnisse ausschließlich zur Erstellung der Interoperabilität durch die gemäß dieser EULA Berechtigten genutzt werden dürfen), zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren, anzupassen, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig zu versuchen,
b) direkt oder indirekt auf die eingebettete Software zuzugreifen oder sie unabhängig vom Rest der Software zu verwenden;
c) zu verkaufen, unterlizenzieren, zu vermieten, die Software weiterzugeben oder zu vervielfältigen, oder die Lizenz zu übertragen, in Umlauf zu bringen, zu verbreiten; die Software oder jegliche Daten/Informationen, die nicht Eigentum des Lizenznehmers sind und die dem Lizenznehmer über die Software zur Verfügung gestellt werden, in ein elektronisches Medium oder eine maschinenlesbare Form zu übersetzen oder zu reduzieren;
d) die Software (einschließlich der eingebetteten Software, des geschützten Codes oder des zugänglichen Codes) zu verändern oder zu ergänzen;
e) sofern nicht anderweitig in diesem EULA gestattet, den Namen, den Handelsnamen, die Marke, die Dienstleistungsmarke oder das Logo des Lizenzgebers zu veröffentlichen, zu bewerben, auszustrahlen, zu verbreiten oder öffentlich darauf hinzuweisen;
f) Handlungen oder Unterlassungen zu begehen, die geeignet sind, dazu zuführen, dass der Ruf des Lizenzgebers oder eines seiner Drittlieferanten in Verruf gerät, oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie eine wesentliche und nachteilige Auswirkung auf die Interessen des Lizenzgebers haben oder haben;
g) die Software über den OEM-Vertrieb zu vertreiben, ohne einen separaten OEM-Vertriebsvertrag mit dem Lizenzgeber abzuschließen; oder
h) Elemente des in der Software enthaltenen barrierefreien Codes in eine andere Software zu kopieren oder einzubetten.

2.3.2 Dauer

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses EULA und sofern nicht früher in Übereinstimmung mit diesem EULA gekündigt, ist die hierin gewährte Laufzeit:
a) für eine kostenpflichtige Lizenz der heruntergeladenen Software, unbefristet;
b) für ein Cloud-Produkt, der Zeitraum des Abonnements oder der Verlängerung der kostenpflichtigen Lizenz, oder
c) für eine Evaluierungslizenz, der Evaluierungszeitraum.

2.3.3 Erlaubte Computer

Sofern der Lizenzgeber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, darf der Lizenznehmer die Software nur auf Hardwaresystemen installieren und zur Nutzung bereitstellen, die ihm gehören, von ihm geleast oder kontrolliert werden.

2.3.4 Schutzmechanismen

Die Software enthält Lizenzschutzmechanismen, die dazu dienen, die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und seiner Drittanbieter zu verwalten und zu schützen. Der Lizenznehmer darf diese Schutzmechanismen oder die Nutzungsregeln, die durch die Schutzmechanismen durchgesetzt werden sollen, nicht modifizieren, verändern oder versuchen, sie zu überwinden oder zu umgehen. Ein solcher Verstoß des Lizenznehmers führt zur sofortigen Beendigung der Lizenz.

2.3.5 Datenfunktionen

Die Software enthält einige Funktionen, die erstellt wurden, um Daten über den Server und die Nutzung der Software zu erhalten, die an den Lizenzgeber gesendet werden, und diese Daten werden ausschließlich nur für interne Zwecke des Lizenzgebers verwendet, um die Kapazitäten und die Leistung der Software zu verbessern und zu entwickeln.

Mit der Annahme dieses EULA räumt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die notwendigen Nutzungsrechte zur Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe an diesen anonymisierten Daten zur Verwendung und Verbesserung der Software inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt ein.

 Der Lizenznehmer erklärt dem Lizenzgeber auch, dass er den Lizenzgeber ermächtigt, die durch die Datenfunktionen erhaltenen Daten zu erhalten und zu verwenden, und zwar nur für die oben genannten internen Zwecke und zu den weiteren Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsbedingungen, die in der kyona-Datenschutzerklärung (https://kyonagroup.com/de/privacy/) enthalten sind und die der Lizenznehmer hiermit zur Kenntnis zu nehmen erklärt.

Der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber auch das Recht ein, diese Nutzungsrechte zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe an den hier erwähnten anonymisierten Daten auch denjenigen Dritten inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt einzuräumen, welche für den Lizenzgeber Dienstleistungen erbringen, um die Kapazitäten und die Leistung der Software zu verbessern und zu entwickeln.

2.3.6 Verantwortung für nicht kontrollierte Systeme

Erlaubt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer, die Software auf Hardwaresystemen zu installieren oder zur Nutzung bereitzustellen, die nicht dem Lizenznehmer gehören, von ihm geleast sind oder von ihm kontrolliert werden („nicht kontrollierte Systeme“), stellt der Lizenznehmer mittels schriftlicher Vereinbarungen sicher, dass die Benutzer dieser nicht kontrollierten Systeme die Bestimmungen dieses EULA einhalten, und der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von allen Kosten, Schäden und Verlusten frei, die ihm durch eine solche Installation oder Nutzung der Software auf nicht kontrollierten Systemen entstehen. Kann ein Lizenznehmer auf Nachfrage des Lizenzgebers eine solche schriftliche Vereinbarung nicht vorweisen und kommt auch der Aufforderung zum Nachweis innerhalb von 14 Tage nicht nach, so ist der Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung der EULA berechtigt.

3. Gebühren

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Gebühren bis zu ihrem Fälligkeitsdatum, das dem Lizenznehmer mitgeteilt wurde, und in der beim Erwerb der Benutzerlizenz angegebenen Weise zu zahlen. Die Nichtzahlung der Gebühren bis zum Fälligkeitsdatum führt zur sofortigen Beendigung der unter diesem EULA gewährten Lizenzen.

4. Wartung und Support

4.1 Zusätzliche Software und Dienstleistungen

Dieses EULA gilt für Updates, Ergänzungen, Zusatzkomponenten oder internetbasierte Dienstleistungskomponenten der Software („Zusatzsoftware“), die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nach dem Datum, an dem der Lizenznehmer seine erste Kopie der Software erhält, zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, es sei denn, der Lizenzgeber stellt zusammen mit jeder Zusatzsoftware andere Bedingungen zur Verfügung. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, alle internetbasierten Dienste zu modifizieren und/oder einzustellen, die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt oder durch die Nutzung der Software zugänglich gemacht werden.

4.2 Unterstützungsleistungen

Der Lizenzgeber kann Supportleistungen anbieten, für die zusätzliche Gebühren zu entrichten sein können. Solche Supportleistungen sind Gegenstand einer separaten Vereinbarung, die hier (https://kyonagroup.com/de/sla/) verfügbar ist.

5. Geistiges Eigentum

5.1 Eigentum und Rechtsvorbehalt

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an der Software (mit Ausnahme der eingebetteten Software) sowie alle Rechte an geistigem Eigentum (wie z.B. Urheberrecht, Patent- und Markenrechte) an der Software vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährt werden. Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Der Lizenznehmer erwirbt hierdurch keine Eigentumsrechte an der Software.

5.2 Eingebettete Software

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software eingebettete Software enthält und dass zusätzlich zu den Verpflichtungen dieses EULAs zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf jede Verwendung der eingebetteten Software für  den Lizenznehmer gelten können, die nicht mit der gemäß den Bedingungen dieses EULAs erlaubten Verwendung der Software übereinstimmt. In solchen Fällen muss der Lizenznehmer die entsprechende Drittpartei konsultieren, um alle notwendigen Lizenzen und Zustimmungen in Bezug auf die Nutzung der eingebetteten Software zu erwerben.

Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer auf eingebettete Software hinweisen, und zwar unter Angabe der jeweils bei Lizenzerwerb genutzten Version.

5.3 Benchmarking

Während es dem Lizenznehmer gestattet ist, Leistungsvergleiche („Benchmarking“) in Bezug auf die Software als Ganzes gegen andere Software durchzuführen, darf der Lizenznehmer kein „Benchmarking“ in Bezug auf die Softwarefunktionen oder einen Teil davon durchführen, mittels derer technisch nicht vergleichbare Funktionen und/ oder Eigenschaften der Software mit anderen, nicht vergleichbaren Funktionen oder Eigenschaften anderer Software verglichen und / oder diese Ergebnisse veröffentlicht werden.

5.4 Der Lizenznehmer darf keine Kennzeichnungen entfernen

Der Lizenznehmer darf keine Titel, Marken oder Handelsnamen, Urheberrechtsvermerke, Legenden oder andere Eigentumskennzeichnungen auf oder in der Software entfernen. Dem Lizenznehmer werden keine Nutzungsrechte an Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers eingeräumt, die über die übliche Nennung der genutzten Software gegenüber Kunden oder für den Lizenznehmer tätige Dienstleistungsunternehmen hinausgeht.

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

6.1 Ordnungsgemäße Befugnis

Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie die rechtliche Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen, und dass, falls Sie eine juristische Person sind, dieser Vertrag und jede Bestellung von einem Angestellten oder Bevollmächtigten dieser Partei abgeschlossen wird, der mit allen erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, um diese Partei an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden.

6.2 Gewährleistung im Rahmen der Gesetze – keine Garantie

Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmerin Rahmen der geltenden Gesetze dafür, dass die bereitgestellte Software vertragsgemäß genutzt werden kann.

Der Lizenzgeber schließt jedoch Garantien oder Zusicherungen aus, welche über die gesetzliche Gewährleistung eines vertragsgemäßen Gebrauches hinausgehen.

Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software.

Für nicht-gewerbliche Kunden gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, sie beginnt am Tag der Bereitstellung der Software.

7. Verstöße durch den Lizenznehmer

7.1 Allgemeines

Stellt der Lizenznehmer fest, dass er gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesem EULA und insbesondere, aber nicht ausschließlich, gegen die Verpflichtungen in Ziffer 7 oder Ziffer 5 verstoßen hat, muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber diesen Verstoß unverzüglich schriftlich mitteilen.

7.2 Verletzung von zusätzlichen Lizenzen

Wenn ein Verstoß den Vertrieb oder die Verwendung von Software außerhalb der Bedingungen der Benutzerlizenz oder einer zusätzlichen Benutzerlizenz beinhaltet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung und den Vertrieb von eingebetteter Software), ist der Lizenzgeber und/oder jeder Dritte, der Eigentümer der eingebetteten Software ist, berechtigt (unbeschadet aller anderen Rechte oder Ansprüche, die der Lizenzgeber oder jeder Dritte, der Eigentümer der eingebetteten Software ist, gegen den Lizenznehmer hat), dem Lizenznehmer Gebühren zu berechnen. Diese Gebühren sind zusätzlich zu allen anderen vom Lizenznehmer unter diesem EULA zu zahlenden Gebühren zu zahlen. Sie berechnen sich aus der Anzahl der verbotenen Weitergaben oder Nutzungen multipliziert mit den jeweiligen Listenpreisen ergibt, die der Lizenzgeber und/oder jeder Dritte Eigentümer der eingebetteten Software für die Software bzw. die eingebettete Software berechnet.

8. Untersuchung der unzulässigen Nutzung und Verbreitung

Wenn der Lizenzgeber den begründeten Verdacht hat, dass die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an eine Person oder Partei weitergegeben oder von dieser erlangt wurde, dass die eingebettete Software verändert oder auf sie zugegriffen wird oder sie unabhängig von der Software benutzt wird oder dass der Lizenznehmer anderweitig gegen eine Bedingung dieses EULAs und insbesondere, aber ohne Einschränkung, gegen seine Verpflichtungen aus Klausel 7 verstößt, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, vom Lizenznehmer eine uneingeschränkte Bescheinigung zu verlangen, die von einem Wirtschaftsprüfer des Lizenznehmers ausgefertigt wurde und die Einhaltung der Bedingungen dieses EULAs bestätigt. Eine solche Aufforderung erfolgt nicht häufiger als einmal pro Kalenderjahr. Wenn eine solche unqualifizierte Bescheinigung nicht innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen nach Aufforderung beim Lizenzgeber eingeht, wird davon ausgegangen, dass ein Verstoß gegen diese EULA vorliegt, der es dem Lizenzgeber erlaubt, die unter dieser EULA gewährten Lizenzen zu kündigen.

9. Beendigung

9.1 Beendigung dieses EULA

Unbeschadet sonstiger Rechte und zusätzlich zu allen anderen Kündigungsrechten in diesem EULA kann kyona als Lizenzgeber dieses EULA mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen, wenn

a) der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieses EULA verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum, an dem der Lizenznehmer vom Lizenzgeber die Benachrichtigung über diesen Verstoß erhalten hat, abstellt; oder

b) der Lizenznehmer die Zahlung seiner Schulden einstellt oder einzustellen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder einräumt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder (wenn er ein Unternehmen ist) als nicht in der Lage gilt, seine Schulden zu begleichen; oder

c) der Lizenznehmer Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe seiner Gläubiger aufnimmt, um eine Umschuldung zu erreichen, oder einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern macht oder einen solchen abschließt; oder

d) ein Antrag gestellt wird, eine Mitteilung gemacht wird, ein Beschluss gefasst wird oder eine Anordnung getroffen wird, für oder im Zusammenhang mit der Auflösung des Lizenznehmers (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt), außer zum alleinigen Zweck eines Plans für einen solventen Zusammenschluss des Lizenznehmers mit einer oder mehreren anderen Gesellschaften oder der solventen Sanierung des Lizenznehmers; oder

e) ein Antrag bei Gericht auf Bestellung eines Insolvenzverwalters gestellt oder eine Verfügung erlassen wird, oder wenn eine Mitteilung über die Absicht, einen Insolvenzverwalter zu bestellen, abgegeben wird oder wenn ein Verwalter über den Lizenznehmer (der eine Gesellschaft ist) bestellt wird; oder

f) der Inhaber einer qualifizierten schwebenden Last über die Vermögenswerte des Lizenznehmers (der eine Gesellschaft ist) berechtigt ist, einen Zwangsverwalter zu bestellen oder einen Zwangsverwalter bestellt hat; oder

g) eine Person berechtigt ist, einen Insolvenzverwalter/Zwangsverwalter über die Vermögenswerte des Lizenznehmers zu bestellen oder ein Insolvenzverwalter Zwangsverwalter über die Vermögenswerte des Lizenznehmers bestellt wird; oder

h) ein Gläubiger oder Belastungsgläubiger des Lizenznehmers pfändet oder nimmt den Lizenznehmer in Besitz, oder eine Pfändung, Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder ein anderes derartiges Verfahren wird auf das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Lizenznehmers erhoben oder vollstreckt oder gegen ihn eingeklagt, und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren wird nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben; oder

i) der Lizenznehmer setzt die Ausübung seiner gesamten oder eines wesentlichen Teils seiner Geschäftstätigkeit aus oder stellt sie ein oder droht, sie auszusetzen oder einzustellen.

j)  im Falle des Missbrauches der Software zu gesetzeswidrigen Verwendungen wie beispielsweise Straftaten oder durch Bußgeld bewährten Taten, technisch dem Verwendungszweck zuwiderlaufende Verwendung oder Beschädigung der Software unbeachtlich aus welchem Grund.

9.2 Verpflichtungen des Lizenznehmers

Unmittelbar nach Beendigung einer unter diesem EULA gewährten Lizenz muss der Lizenznehmer auf eigene Kosten:

a) den Zugriff auf die Software einstellen und dafür sorgen, dass alle autorisierten Benutzer oder dritte Dienstleister die Nutzung der Software unverzüglich einstellen; und

b) alle Kopien der Software von seinen Computersystemen oder nicht kontrollierten Systemen entfernen; und

c) dem Lizenzgeber eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass er alle Kopien der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den gesamten zugänglichen Code, der sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befindet, zerstört hat und sie auch von den nicht kontrollierten Systemen aufgrund vertraglicher Bindung entfernt wurden und ihm die Dienstleister eine entsprechende Zusicherung zugesandt haben.

9.3 Beendigung der Dienstleistung

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen alle internetbasierten Dienste zu kündigen, die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden oder die dem Lizenznehmer durch die Nutzung der Software zugänglich gemacht werden.

9.4. das Recht zur fristlosen Kündigung

Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung, insbesondere wegen der Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses unberührt.

9.5.keine Erstattung der Lizenzzahlungen

Im Falle der fristlosen Kündigung durch den Lizenzgeber, welche auf einer oder mehreren Vertragsverletzungen des Lizenznehmers beruht, die die Fortführung eines Vertragsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen, ist eine Erstattung von Lizenzgebühren ausgeschlossen.

10. Schadloshaltung

10.1 Freistellung durch den Lizenzgeber

Vorbehaltlich Ziffer 12 stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer von allen Kosten, Aufwendungen, Verlusten und Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die gegen den Lizenznehmer aufgrund einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten durch die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder seinen autorisierten Benutzer geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber unverzüglich von dem Verletzungsvorwurf oder dem gerichtlichen Verfahren zu unterrichten, dem Lizenzgeber die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu überlassen und dem Lizenzgeber auf dessen Kosten angemessene Unterstützung und Informationen zukommen zu lassen, wobei jedoch keine Kosten oder Aufwendungen ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung zu Lasten des Lizenznehmers gehen dürfen.

Wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten wird oder nach Ansicht des Lizenzgebers werden kann, kann der Lizenzgeber nach seiner Wahl und nach seinem Ermessen

a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die Software frei von jeglicher Haftung zu nutzen;

b) die Software ersetzen oder modifizieren, um sie nicht mehr zu verletzen; oder

c) alle vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühren für diese Software zurückerstatten. Das Vorstehende stellt die alleinige Haftung des Lizenzgebers und das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers für jegliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten durch die Software oder andere vom Lizenzgeber unter diesem EULA bereitgestellte Gegenstände dar. Ausgenommen von dieser Regelung der Haftungsbeschränkung gemäß 10.1. c) ist der Fall der der Fall der Verletzung des Lebens, des Leibes oder der Gesundheit aufgrund der von dem Lizenzgeber bereit gestellten Software und dem durch die Software verursachten und von dem Lizenzgeber zu vertretendem Schaden.

10.2 Schadloshaltung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber auf erstes Anfordern von allen Kosten, Ausgaben, Verlusten und Ansprüchen und damit sämtlichen finanziellen Nachteilen frei, die gegen den Lizenzgeber aufgrund einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten geltend gemacht werden, die sich aus der vertragswidrigen Nutzung der Software unter diesem EULA durch den Lizenznehmer oder seinen autorisierten Benutzer ergibt.

Der Lizenzgeber und  der Lizenznehmer haben sich jeweils für den Fall einer berechtigten Abmahnung durch dritte Rechtsinhaber gegenüber dem Lizenzgeber oder dem Lizenznehmer unverzüglich über den jeweiligen Verletzungsvorwurf oder das gerichtliche Verfahren zu unterrichten.

Im Falle der Lizenzverletzung gegenüber einem Dritten durch den Lizenzgeber wird der Lizenzgeber die Verteidigung – auch für den Lizenznehmer – übernehmen und auf eigene Kosten durchführen.

Der Lizenzgeber wird sich somit gegenüber dem Rechtsinhaber auch Namens des Lizenznehmers verteidigen und sich mit dem Lizenznehmer  über dessen Verteidigung und die damit verbundenen Vergleichsverhandlungen abstimmen    Im  Falle der Rechtsverletzung durch den Lizenznehmer wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer auf dessen Kosten angemessene Unterstützung und Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei jedoch ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine Kosten oder Aufwendungen zu Lasten des Lizenzgebers anfallen dürfen.

11. Eingeschränkte Gewährleistung

11.1 Gewährleistungsausschluss für Cloud-Produkte

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Cloud-Produkte des Lizenzgebers von Dritten gehostet werden und dass die Verfügbarkeit dieser Cloud-Produkte dem Service Level Agreement des Dritten unterliegt.

11.2 Nicht ausschließbare Rechtsmittel

Dem Lizenznehmer stehen möglicherweise gesetzliche Ansprüche    gegen den Lizenzgeber zu, die vom Lizenzgeber und seinen Drittanbietern nicht ausgeschlossen werden können. Soweit dem Lizenznehmer solche gesetzliche Ansprüche gegen den Lizenzgeber oder seine Drittlieferanten zustehen, ist die Haftung des Lizenzgebers und seiner Drittlieferanten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang

a) nach Wahl des Lizenzgebers beschränkt auf:

(i) im Falle der Software:

1) die Reparatur oder den Ersatz der Software; oder

2) die Kosten einer solchen Reparatur oder eines solchen Ersatzes; und

(ii) im Falle der Wartung:

1) die erneute Lieferung der Wartung; oder

2) die Kosten für die erneute Lieferung der Wartung; oder

b) wenn diese Beschränkung nicht anwendbar ist, dann entspricht die maximale Haftung des Lizenzgebers dem zweifachen Betrag, den der Lizenznehmer tatsächlich für die Software bezahlt hat.

Diese Haftungsbegrenzung gemäß 11.2. gilt nicht, soweit die gesetzlichen Ansprüche des Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber betroffen sind, die darauf beruhen, dass Leib, Leben und Gesundheit des Lizenznehmers oder eines im Pflichtenkreis des Lizenznehmers tätigen Person verletzt wurden und der Lizenzgeber dies zu vertreten hat.

12. Haftungsbeschränkung

Auch die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen 12.1. und 12.2. gelten nur, soweit nicht durch die Software verursachte Schäden des Lebens, des Leibes oder der Gesundheit betroffen sind, welche der Lizenzgeber zu vertreten hat. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen unbeschränkt. Im Übrigen bleiben die nachfolgenden Regelungen gemäß 12.1. und 12.2. unberührt.

12.1 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht, wenn Fehler auftreten aus:

a) den Besitz, die Verwendung, die Entwicklung, die Änderung oder die Wartung der Software (oder eines Teils davon) durch den Lizenznehmer anders als in Übereinstimmung mit dieser EULA, wenn der Verstoß auf andere Weise vermieden worden wäre;

b) Missbrauch aufgrund der gesetzeswidrigen Verwendungen wie beispielsweise zu Straftaten oder Bußgeld bewährten Taten, technisch dem Verwendungszweck zuwiderlaufenden Verwendung oder Beschädigung der Software, unabhängig aus welchem Grund;

c) Verstöße gegen die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus diesem EULA oder einer anderen gesetzlichen, rechtlichen Regelung;

d) jede vom Lizenzgeber nicht genehmigte Änderung, die zu einer Abweichung von dieser EULA führt; oder

e) Bedienungsfehler des Lizenznehmers.

12.2 Schadensbegrenzung

Ungeachtet aller Bestimmungen dieser Vereinbarung – mit Ausnahme der Regelungen zu der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, gemäß welcher keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten –

und mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die sich aus

i) den Freistellungsverpflichtungen gemäß Ziffer 12 (Freistellung),

ii) der groben Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten einer Partei oder iii) der Verletzung der Verpflichtungen einer Partei gemäß Ziffer 5 ergeben, welche die Rechte am geistigen Eigentum (beispielsweise Urheberrecht, Patentrecht oder Markenrecht) oder das Datenschutzrecht betreffen) ergeben

iii ) gelten folgende Regelungen

a) Der Lizenzgeber oder seine Drittanbieter haften in Bezug auf alle Vertragsgegenstände im Rahmen eines Vertrags, unerlaubte Handlung einschließlich Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung; Entschädigung oder andere rechtliche, vertragliche oder gerechte Theorie für indirekte, besondere, strafende, zufällige oder Folgeschäden, wie auch immer sie verursacht wurden und ob sie im Voraus über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden oder nicht; Schäden für entgangenen Gewinn oder verlorene Daten; oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren, -technologien oder -dienstleistungen; oder

b) Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auf das höchstens Dreifache der tatsächlich vom Lizenznehmer für die Software gezahlten Gebühren.

13. Datenschutz – personenbezogene Daten – Rechte betroffener Personen

Werden personenbezogene Daten vom Lizenznehmer selbst sowie anderer Personen wie Mitarbeiter oder Dienstleister des Lizenznehmers verarbeitet, sind diese Betroffene im Sinne der DSGVO und es stehen ihnen folgende Rechte gegenüber dem für Datenschutz Verantwortlichen bei dem Lizenzgeber zu:

13.1 Auskunftsrecht

Die Betroffenen können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, vom Lizenzgeber verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können die Betroffenen von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die die Betroffenen betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

13.2 Recht auf Berichtigung

Die betroffenen Personen haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die die betroffenen Personen betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

13.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können die betroffenen Personen die Einschränkung der Verarbeitung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn die betroffenen Personen die Richtigkeit der sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffenen Personen die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffenen Personen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4) wenn die betroffenen Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber den Gründen der betroffenen Personen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

13.4 Recht auf Löschung

13.4.1 Löschungspflicht

Die betroffenen Personen können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Die betroffenen Personen widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Die betroffenen Personen legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffenen Personen legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die die betreffenden Personen personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

13.4.2 Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

13.5 Recht auf Unterrichtung

Haben die betroffenen Personen das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Den betroffenen Personen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

13.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Die betroffenen Personen haben das Recht, die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten, die die betroffenen Personen dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben die betroffenen Personen das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben die betroffenen Personen ferner das Recht, zu erwirken, dass die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

13.7 Widerspruchsrecht

Die betroffenen Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben die betreffenden Personen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen die betroffenen Personen der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

13.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

13.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichtet kyona auf eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

13.10 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht den betroffenen Personen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn die betroffene Person der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der die betroffenen Personen betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Eine Übersicht über die Aufsichtsbehörden finden die betroffenen Personen unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die in der kyona-Datenschutzerklärung (https://kyonagroup.com/de/datenschutzbestimmungen/) angegebene Datenverarbeitung durchzuführen.

14. Werberechte des Lizenznehmers

Während der Gültigkeit dieser EULA gewährt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber das Recht, den Lizenznehmer als Kunden in Werbematerial für Software aufzunehmen, einschließlich des Logos des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer kann dem Lizenzgeber dieses Recht jederzeit verweigern oder widerrufen, indem er eine schriftliche Anfrage über https://kyonagroup.com/de/kontakt/ oder eine E-Mail an [email protected] sendet, um den Ausschluss aus Software-Werbematerial zu beantragen. Anfragen werden in der Regel innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen bearbeitet.

15. Verbesserung der Produkte des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber ist stets bemüht, seine Produkte zu verbessern. Zu diesem Zweck sammelt der Lizenzgeber pseudonymisierte, d.h. nicht mehr zurück verfolgbare Informationen über seine Benutzer und wird die Interaktion seiner Benutzer mit seinen Produkten messen, analysieren und aggregieren, z. B. Nutzungsmuster und Merkmale seiner Benutzerbasis. Der Lizenzgeber sammelt diese Informationen und verwendet die Informationen gemäß seiner Datenschutzrichtlinie. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit einverstanden, den Lizenzgeber zu ermächtigen, diese Informationen nur für die oben genannten Zwecke zu sammeln und zu behandeln, und der Lizenznehmer erklärt außerdem, die Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers überprüft und akzeptiert zu haben.

16. Änderung

Diese EULA darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher und spezifizierter Zustimmung des Lizenzgebers geändert werden, dessen Zustimmung nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann.

17. Zuordnung

Der Lizenznehmer kann diese EULA übertragen an:

i) nachfolgende Parteien im Falle einer Fusion, eines Erwerbs oder eines Kontrollwechsels; oder

ii) wenn der Lizenznehmer Lieferant einer Regierungsbehörde ist; vorausgesetzt jedoch, dass in jedem Fall

a) der Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) Tagen nach einer solchen Abtretung schriftlich benachrichtigt wird,

b) der Abtretungsempfänger sich damit einverstanden erklärt, an die in dieser EULA enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein, und

c) Bei einer solchen Abtretung verwendet der bisherige abtretende Lizenznehmer die unter diesem EULA lizenzierte Software nicht weiter.

Der Lizenzgeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem EULA ohne Zustimmung des Lizenznehmers abtreten. Jeder zugelassene Abtretungsempfänger ist an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden.

18. Exportbeschränkungen

Der Export der Software aus dem Land des ursprünglichen Kaufs kann der Kontrolle oder Einschränkung durch geltendes lokales Recht unterliegen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, das Bestehen und die Anwendung eines solchen Gesetzes auf einen vorgeschlagenen Export festzustellen und die erforderliche Genehmigung einzuholen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht aus einem Land zu exportieren, was gegen geltende gesetzliche Beschränkungen für diesen Export verstößt. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber auf erstes Anfordern von allen finanziellen Nachteilen frei, die sich aus der Verletzung dieser Exportbestimmungen ergeben.

19. Geltendes Recht und Ausschlüsse

19.1 Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Dieses EULA und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis für den Fall, dass beide Parteien Kaufleute sind, ist Frankfurt am Main, Deutschland. .

(3) kyona ist grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach § 36 VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für rechtliche Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsverhältnis ist die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V., Gohliser Str. 6, 04105 Leipzig, Internet: www.streitbeilegungsstelle.org

(4) Verbraucher haben die Möglichkeit, die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen, Internet: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die kyona-E-Mail-Adresse lautet: [email protected]

19.2 Ausnahme von der Gerichtsbarkeit

Ungeachtet des Vorstehenden behalten sich die Parteien das Recht vor, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und zu erwirken, sei es in Form einer einstweiligen Verfügung, einer einstweiligen Verfügung zur Vollstreckung eines Schiedsspruchs oder einer anderen Anordnung von ähnlicher Bedeutung, einschließlich der vollständigen Zahlung aller Gebühren und Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht (z. B. örtlichen Gerichten am Wohnort des Lizenznehmers) vor, während oder nach Beginn oder Verfolgung eines anderen Gerichts- oder Schiedsverfahrens oder der endgültigen Entscheidung und Vergabe der Schiedsrichter.

19.3 Ausschluss der UN-Konvention

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Verkauf von Waren gelten nicht für diese EULA.

19.4. Kollision mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Regelungen dieser EULA sind gegenüber den Regelungen der kyona GmbH grundsätzlich die spezielleren, vorrangig anzuwendenden Regelungen.

Für den Fall des Widerspruches zwischen den vorliegenden EULA und den AGB der kyona GmbH gehen die EULA grundsätzlich vor.

20. Gesamte Vereinbarung

20.1 Gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber

Diese EULA (und alle Ergänzungen oder Änderungen dieser EULA, die in der Software enthalten sind) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die Software dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Erklärungen in Bezug auf die Software oder andere von dieser EULA abgedeckte Themen.

20.2 Andere Darstellungen

Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser EULA (und der darin genannten Dokumente) weder auf Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien („Vertretungen“) einer anderen Person (ob Partei dieser EULA oder nicht) stützt als wie in dieser EULA oder diesen Dokumenten ausdrücklich dargelegt.

20.3 Haftung für Betrug

Nichts in dieser Klausel soll die Haftung für Betrug einschränken oder ausschließen.

21. Hinweise

Alle Mitteilungen an den Lizenzgeber müssen an den jeweiligen Sitz des Unternehmens gesendet werden an. Dieser Sitz kann sich ändern. Zurzeit ist dieser Sitz: kyona GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65670 Eschborn, Deutschland. Eine Änderung des Sitzes ist möglich.   

E-Mail: [email protected] 

Alle Mitteilungen an den Lizenznehmer werden beim Kauf der Software an die physische Adresse oder die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Die Mitteilung gilt vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Versand einer elektronischen Mitteilung (einschließlich E-Mail) oder drei (3) Tage nach dem Datum der Absendung eines Schreibens als eingegangen und ordnungsgemäß zugestellt. Zum Nachweis der Zustellung einer Mitteilung reicht es aus, im Falle eines Schreibens nachzuweisen, dass dieses Schreiben ordnungsgemäß adressiert, abgestempelt und auf dem Postweg platziert wurde, und im Falle einer elektronischen Mitteilung, dass diese E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurde.

22. Verzicht

22.1 Leistungsverpflichtungen des Lizenznehmers

Wenn der Lizenzgeber zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser EULA nicht auf der strikten Erfüllung der Verpflichtungen des Lizenznehmers aus dieser EULA besteht oder wenn der Lizenzgeber keine der Rechte oder Rechtsmittel ausübt, auf die er Anspruch hat Diese EULA stellt keinen Verzicht auf solche Rechte oder Rechtsmittel dar und entbindet den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtungen.

22.2 Nachträglicher Verzug

Ein Verzicht des Lizenzgebers auf einen Verzug gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verzug.

22.3 Schriftliche Verzichtserklärung

Ein Verzicht des Lizenzgebers auf diese Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Verzicht handelt, der dem Lizenznehmer schriftlich mitgeteilt wird.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der EULA (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder zum Teil als unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen in ihrer Wirksamkeit unberührt .

24. Keine Partnerschaft

Nichts in der EULA wird oder soll eine Vertretung, Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen einer der Parteien gründen, eine Partei als Vertreter einer anderen Partei darstellen oder eine Partei ermächtigen, Verpflichtungen für oder einzugehen oder einzugehen im Namen einer anderen Partei.

25. Auslegungsregeln

In diesem EULA gelten die folgenden Regeln:

a) „Eine Person“ bedeutet eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).

b) eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger oder zugelassenen Beauftragten;

c) Die Überschriften in dieser EULA werden nur zur Vereinfachung eingefügt und haben keinen Einfluss auf ihre Konstruktion.

d) eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf dieses Gesetz, da es derzeit unter Berücksichtigung von Änderungen, Erweiterungen oder Nachstellungen in Kraft ist und alle nachrangigen Rechtsvorschriften enthält, die derzeit nach diesem Gesetz in Kraft sind;

e) eine Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt eine Bezugnahme auf das andere Geschlecht ein;

f) jede durch die Begriffe eingeführte Formulierung, einschließlich, insbesondere oder eines ähnlichen Ausdrucks, ist als veranschaulichend zu verstehen und darf den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht einschränken; und

g) ein Verweis auf „Schriftform“ oder „schriftlich“ umfasst Faxe, E-Mails, Kommunikation über Websites und vergleichbare Kommunikationsmittel.

26. Fortbestand

Die Klauseln 1, 2, 3, 4, 4.1, 5.1, 5.2, 5.4, 6, 9, 10, 11, 12, 18, 19, 20 und 24 gelten auch nach Beendigung dieser EULA.